Was ist eine Wohnungsräumung?

Ist der Mieter zahlungsunwillig und mit einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug, hat der Vermieter das Recht das Mietverhältnis aufzukündigen. Zieht der Mieter dann nicht freiwillig aus, kommt es zur Zwangsräumung.
Der Vermieter kann auf Grundlage eines Räumungstitels eine Wohnungsräumung bzw. Zwangsräumung durch beispielsweise die Entrümpelungsdienst e.U. veranlassen. Zuvor hat der Vermieter dem Mieter bereits eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen. Der Mieter ist der Kündigung mit Aufforderung zum Auszug nicht nachgekommen. Ein Räumungstitel wird vom Gericht ausgesprochen und ist Voraussetzung für den Vermieter, um sein Recht der Wohnungsräumung durchzusetzen. Der Vermieter kann auf Grundlage des Räumungstitels einen Gerichtsvollzieher bestellen, der die Räumung der Wohnung veranlasst. Der Gerichtsvollzieher setzt dem Mieter eine letzte Frist zur Wohnungsräumung von 3 Wochen. Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, kann der Vermieter oder Gerichtsvollzieher eine Spedition bestellen bzw. ein Umzugsunternehmen beauftragen, um die Wohnung leerzuräumen. Der Vermieter bekommt seine Mietsache mitsamt Wohnungsschlüssel zurück. Noch vorhandene Möbelstücke werden eingelagert. Müll wird entsorgt. Der Mieter kann sein Mobiliar auf eigene Kosten zurückholen.
Eine Zwangsräumung ist kostenintensiv und der Vermieter muss für die Wohnungsräumung in Vorleistung gehen. Auch das Einlagern der Möbel sowie die Müllentsorgung kosten. Der Vermieter kann sich die aufgelaufenen Kosten vom Mieter zurückholen. Erfahrungsgemäß bleiben die meisten Vermieter auf diesen Kosten sitzen, da die Mieter oft nicht mehr zahlungsfähig sind.
Der Mieter hat die Möglichkeit, die Zwangsräumung zu verhindern, indem er offene Mietposten umgehend ausgleicht. Ist das Geld nicht vorhanden, kann sich der Mieter an das Jobcenter oder Sozialamt wenden, um eine Obdachlosigkeit zu verhindern. Ferner hat der Mieter die Möglichkeit, per Anwalt die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen.

Berliner Räumung
Bei der Berliner Räumung wird das in der Wohnung befindliche Mobiliar nicht ausgeräumt, sondern verbleibt in der Wohnung. Es wird lediglich vom Gerichtsvollzieher dokumentiert. Der Vermieter erhält seinen Schlüssel trotzdem zurück. Nach Ablauf eines Monats kann der Vermieter die Gegenstände veräußern, wenn der Mieter seine Sachen nicht zurückfordert.

Frankfurter Räumung
Bei der Frankfurter Räumung erfolgt die Räumung durch den Vermieter auf eigene Kosten. Auch hier muss das Hab und Gut des Mieters dokumentiert werden. Die Haftung liegt beim Vermieter. Die geräumten Möbelstücke müssen zwischengelagert werden und jederzeit für den Gerichtsvollzieher zugänglich sein.

Hamburger Räumung
Nachdem der Mieter vor die Tür gesetzt wurde, werden die Schlösser ausgetauscht. Der Inhalt der Wohnung wird vom Gerichtsvollzieher festgehalten und dokumentiert. Im zweiten Schritten erhält die Spedition oder das Umzugsunternehmen die Wohnungsschlüssel, um die Wohnung zu leeren und die Möbel einzulagern. Danach übergibt die Firma den Schlüssel an den Vermieter.

Besteht für den Mieter eine besondere Härte bei akuter Erkrankung oder Suizidgefahr, kann eine Zwangsräumung abgewendet werden. Gesetzlich ist der Mieter bei besonderer Härte geschützt.


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